"In Tierversuchen sind die Belastungen für die Versuchstiere auf das unerlässliche Maß zu beschränken. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften auf europäischer als auch auf nationaler Ebene sind im Rahmen des Antragsverfahrens für Tierversuche die konkreten Abbruchkriterien zu benennen (§ 31 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1d TierSchVersV) und in der Anlage ein „Score Sheet“ beizufügen", heißt es in der neuen Empfehlung zu den Score Sheets, die bei Tierversuchen verwendet werden.
Um zu diesem Ziel Rechnung zu tragen, haben die gewählten Vertretenden der Tierhausleitungen und Tierschutzbeauftragten (Dr. Philip Dammann, Prof. Dr. Gero Hilken, Dr. Matthias Schmidt, Prof. Dr. René Tolba, Dr. Maureen Walberer) eine Arbeitsgruppe "NRW - Tierschutzbeauftragte" gebildet. Die Arbeitsgruppe hat kürzlich eine Empfehlung für Score Sheets zur Beurteilung der experimentellen Belastung einzelner Versuchstiere erstellt. Die Arbeit wurde im Jahr 2023 in Abstimmung mit der zuständigen Genehmigungsbehörde LANUV - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen - von der Vorbereitung bis zur Veröffentlichung durchgeführt. Die Möglichkeit, weitere erforderliche und antragsspezifische Klärungsaspekte einzufordern, bleibt jedoch der Genehmigungsbehörde vorbehalten.
Der neue Referenztext gliedert sich in acht Abschnitte, die Hintergrundinformationen, Zielgruppen, wichtige Definitionen (Belastung, Belastungsgrad, aktuelle Belastungsbeurteilung, humaner Endpunkt, Versuchsabbruch), Ziele, Leistungen und Grenzen, Inhalte und Hinweise zu Score Sheets enthalten. Die Empfehlung ist umfassend und soll als Orientierungshilfe für Antragstellende und Tierschutzbeauftragte bei der Erstellung und Anwendung von Score Sheets im Rahmen des Antragsverfahrens für Tierversuche dienen.
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